Ein Podcast der AWO Folge 34: Die Einhaltung der Schuldenbremse ist kurzsichtig

„Eine Schuldenbremse, die den Staatshaushalt nur auf den Selbstzweck ausrichtet, keine Schulden zu machen, ist kurzsichtig“, so der Ökonom Maurice Höfgen. In Deutschland investieren wir „nicht in unsere Infrastruktur, nur um ein politisch willkürliches und selbst gestecktes Ziel zu erreichen, nämlich keine Staatsschulden zu machen. Das ist nicht sehr clever“, betont Höfgen. Geld sei genug da, erklärt der Ökonom. Das Festhalten an der Schuldenbremse sei vor allem ideologiegeprägt. Keine Schulden zu machen, erscheine als tugendhaft. Dabei müsste angesichts ökonomischer Krisen der Staat vor allem jetzt spürbar in Zukunftsvorhaben investieren und auch für die Unterstützung armutsgefährdeter Menschen massiv Geld bereithalten.

Die Schuldenbremse ist im Grundgesetz festgeschrieben. Eine Änderung, um sie abzuschaffen, erfordere eine 2/3-Mehrheit im Bundestag – was angesichts der politischen Mehrheiten unrealistisch sei, so Höfgen. Sie kann jedoch ausgesetzt werden. Das erfordert die sogenannte Kanzlermehrheit des Bundestags. Zuletzt etwa während der Pandemie gab es eine solche Aussetzung, um staatliche Förderungsprogramme zu finanzieren. Das macht deutlich: Besteht der politische Wille, ist es unproblematisch, die „Schuldenbremse auszusetzen, um in die Infrastruktur zu investieren“, so Höfgen.

Wie es überhaupt zur Einführung der Schuldenbremse gekommen ist, warum die Schuldenbremse andererseits löchrig ist wie ein Schweizer Käse, und über finanztechnische Hintergründe zur Schuldenbremse, darüber spricht Maurice Höfgen mit Holger Klein in der aktuellen Folge des Podcasts „Deutschland, Du kannst das!“.

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